Wir befinden uns im Endspurt des denkwürdigen Jahres 2020. Ein Virus hat die Welt auf den Kopf gestellt und trotzdem leben wir insgesamt auf hohem Stabilitätsniveau. Ein Widerspruch?
Der Staat hat viel geholfen und milliardenschwere Programme in die Welt gesetzt. Abgesehen von ideologisch motivierten Neidern und populistischen Vermögensumverteilern stellt niemand die Forderung auf, die Zeche müsse jemand mittels baldiger Steuererhöhungen bezahlen. Volkswirte verweisen zu Recht darauf, dass über die zeitliche Schiene eine Menge verkraftbar sei, allemal das, was bisher an Unterstützungsmaßnahmen in die (deutsche) Welt gesetzt wurde.
Natürlich sind einzelne Branchen und insbesondere Solo-Selbstständige vielfach hart betroffen. Aber insgesamt steht die deutsche Wirtschaft gut da und die befürchtete Insolvenzwelle ist bisher ebenso ausgeblieben wie eine nachhaltig stark angestiegene Arbeitslosigkeit.
Mit dem Instrument der Kurzarbeit werden die Arbeitsplätze erhalten und die große Mehrzahl der Betriebe erhält die Arbeitsplätze auch dann aufrecht, wenn derzeit Lockdown-bedingt keine oder nur wenig Arbeit da ist. Die Arbeitgeber wissen, dass Corona eines nicht verändert hat, nämlich die schwierige und mühsame Suche nach qualifizierten Mitarbeitern. Jobvermittler haben immer noch Hochkonjunktur, auch wenn die Wechselbereitschaft der Arbeitnehmer sicher nicht mehr ganz so ausgeprägt ist wie vor COVID-19.
Von diesen Arbeitsmarktproblemen ist auch die Branche der Steuerberater betroffen. Leider sind die Qualitäten des Berufs der Steuerfachangestellten, Bilanzbuchhalter, Steuerassistenten und Steuerberater nicht so wirksam geläufig, dass sie in der Öffentlichkeit und vor allem bei jungen Leuten, die sich für eine Ausbildung entscheiden, als hoch attraktiv gelten. Wer sich für den Beruf beim Steuerberater interessiert, der entdeckt schnell seine Möglichkeiten und weiß, dass ein interessanter und krisensicherer Job auf ihn wartet. Dazu muss allerdings erst mal eine Kontaktmöglichkeit gegeben sein und da haben andere Berufszweige ganz offensichtlich Imagevorteile. Auch die Bachelor-Studiengänge für Steuern drängen sich im Regelfall nicht als naheliegende akademische Ausbildung auf.
Hier hat unsere Branche Nachholbedarf. Die Arbeit geht nämlich nicht aus, im Gegenteil. Viele kleine und mittelständische Unternehmen wollen kein eigenes Rechnungswesen mit all seinen Problemen führen und der Gesetzgeber schafft es stets aufs Neue, steuerlich komplizierte Verhältnisse noch komplizierter zu machen. Weder bei den Corona-Steuerhilfegesetzen noch beim kurz vor der Vollendung stehenden Jahressteuergesetz 2020 ist auch nur ansatzweise erkennbar, die steuerlichen Pflichten des Bürgers und der Unternehmen zu erleichtern.
Marktgesetze sind unbeirrbar. Gibt es weniger Angebote als Nachfragen, steigen die Preise. Der trotz Corona boomende Immobilienmarkt ist ein bestes Beispiel hierfür. Auch Steuerberatungsleistungen könnten in Zukunft teurer werden. Da der Steuerberater als solcher sich von seiner Aufgabenstellung her nicht als Gewinnmaximierer nach dem Nachfrageprinzip versteht, wird er sich eher dazu gezwungen sehen, mangels Ressourcen sein Angebot einzuschränken. Viele Steuerberater in ganz Deutschland haben bereits so einer Art Annahmestopp für neue Mandate eingerichtet, weil sie es einfach nicht schaffen, mit dem vorhandenen Personal alle Aufgaben zu bewältigen und neues Personal eben nur sehr schwierig zu bekommen ist. Der Steuerberater nähert sich damit vielen Handwerksbetrieben, die ebenfalls nur noch die bewährte Kundschaft bedienen und keine neuen Kunden mehr annehmen.
Wir von BPZ hoffen, keine Selektionsprozesse durchführen zu müssen und freuen uns nach wie vor auf neue Mandate. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit in Ihren Diensten und wünschen Ihnen von ganzem Herzen, dass trotz Corona und vielen Beschränkungen die anstehende Weihnachtszeit Besinnliches und Gutes beschert.
Ihr BPZ-Team
Inhaltsverzeichnis
- Termine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2020/Januar 2021
- Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auslandssemester besser absetzbar
- Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
- Kind in Ausbildung – Ausbildungsfreibetrag beantragen
- Bezieher von Kindergeld müssen über Ausbildungsabbruch informieren – Rückforderung möglich
- Grundfreibetrag und Kindergeld wird für 2021 erhöht
- Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office
- Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, aber teilweise privat genutzten Kfz
- Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen
- Ermäßigter Steuersatz für Skripte auf einer Homepage
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte
- Schenkungsteuer: Urenkel sind keine Enkel
- Künstlersozialabgabe steigt 2021 auf 4,4 %
- Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2021 auf 9,50 Euro