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Steht uns ein Handelskrieg bevor? Was ist überhaupt ein Handelskrieg?

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Richtige Kriege gewinnt man mit Panzern und Raketen. Handelskriege verliert man mit Zöllen. Immerhin haben Handelskriege den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass die betroffenen Menschen zwar leiden aber nicht in Lebensgefahr geraten.

Was sind eigentlich Zölle? Zölle gehören zu den ältesten Steuerabgaben der Welt. Besitzt jemand ein Stück Land, verlangt er eine Abgabe, wenn jemand Waren in das eigene Territorium einführen will. Es ist gewissermaßen ein legales System der Wegelagerei. Es dient vermeintlich dem betroffenen Staat, aber mindestens auch einem bestimmten Teilnehmerkreis der Wirtschaft, die auf diese Art vor unliebsamer Konkurrenz geschützt werden. Andere Teilnehmer der Wirtschaft sind negativ betroffen, weil sie für die benötigten Importe mehr bezahlen müssen als es dem Marktwert entspricht.

Bereits die mittelalterliche Hanse war im Wesentlichen ein cleveres von Kaufleuten aufgebautes System, die bis dato selbstverständlichen Handelshindernisse zu beseitigen oder zumindest erträglich zu gestalten.

In der modernen Zeit erfüllen Zölle immer noch denselben Zweck, nämlich Waren aus dem Ausland teurer zu machen, um damit angeblich die inländische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Was Donald Trump mit großem Getöse verordnet hat, ist in der globalen Wirtschaftswelt nüchtern betrachtet etwas ganz Normales: Die Zölle für eingeführten Stahl ein wenig anheben, um die einheimische Stahlproduktion zu schützen.

Selbstverständlich schädigt das die weiterverarbeitende Industrie in den USA ganz erheblich, da deren Produkte erheblich teurer werden. Die werden doppelt malträtiert: Auf dem inländischen US-Markt werden sie gegenüber Importwaren preislich unattraktiver und im Export ebenfalls. Aber darum geht es Herrn Trump nicht. Es geht wie bei Populisten üblich um den Applaus der breiten Öffentlichkeit, der volkswirtschaftliche Zusammenhänge ähnlich verständlich sind wie die Einstein‘sche Relativitätstheorie.

Der aufmerksame Beobachter in Europa registriert, dass die vor wenigen Jahren von breiten Kreisen verteufelten Freihandelsabkommen gar nicht so übel zu sein scheinen. Das weltweit beste Freihandelsabkommen ist allemal die Europäische Union, innerhalb derer die Zölle schlicht abgeschafft wurden. Niemand anderes als die oft gescholtene EU ist das Leuchtturm-Beispiel dafür, dass vom Freihandel alle profitieren.

Wie sollte also die freigeistige EU auf die amerikanische Aggression reagieren? Bloß nicht mit Zollverschärfungen gegenüber den USA. So wie US-amerikanische Firmen durch die Zollerhöhungen benachteiligt werden, würde es auch den europäischen Unternehmen gehen. Wenn sich die EU nicht dem Trump‘schen Populismus anschließt, sondern rational bleibt, wird sie diese Kanonenkugel, die leider keine einseitig bestimmbare Flugbahn besitzt, nicht abschießen.

Bekenntnis zum Freihandel bedeutet, das Gegenteil zu tun. Was spricht dagegen, die Zölle für amerikanische Importautos von 10 % auf 2 % zu senken, um insoweit Waffengleichstand mit den USA herzustellen? Benötigt die deutsche Automobilindustrie wirklich diesen Schutz? Nun ja – dann werden deutsche Autos, die in den USA gebaut werden, hierzulande billiger. Theoretisch zumindest.

Das globale Netz der Zölle ist ein durchaus sensibles System. Hier die EU, dort die USA, China, Indien und Russland. Die Wirtschaftsteilnehmer haben sich weltweit auf ein bestimmtes Zollniveau eingestellt. Solange Feinkorrekturen mit begrenzten Auswirkungen vorgenommen werden, bleibt der Welthandel einigermaßen stabil. Die EU und besonders Deutschland dürften kein Interesse daran haben, dass dieses System durcheinandergewirbelt wird. Also sollte man dem populistischen Schreihals jenseits des Atlantiks mit Charme, Güte und Stärkung der amerikanischen Exportwirtschaft entgegentreten.

Wir wünschen Ihnen barrierefreies Handeln.

 

Ihr BPZ-Team

 

Inhaltsverzeichnis

  • Termine April 2018
  • Termine Mai 2018
  • Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
  • Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehegatten
  • Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
  • Prämien der gesetzlichen Krankenkassen wegen Selbstbehalt mindern die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge
  • Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung im Handelsregister
  • Maserati als Geschäftswagen: Anteil der betrieblichen oder privaten Nutzung nur durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisbar
  • Ausschluss ausländischer Muttergesellschaften von der Kapitalertragsteuerentlastung ist europarechtswidrig
  • Wohnungsmieter müssen keine Verwaltungskosten zahlen
  • Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
  • Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung
  • Vorsteuerabzug: Angemessener Teil der Anschaffungskosten für einen teuren Pkw
  • Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an GesellschafterGeschäftsführer
  • Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung als Voraussetzung für die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

 

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