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Die Aprilausgabe von BPZ Aktuell ist fast zwangsläufig durch die aktuelle Corona-Krise beeinflusst. Auch wenn wir inzwischen drei Sonderveröffentlichungen zu dem Thema gemacht haben und die vierte bereits in Vorbereitung ist, hat uns das nicht daran gehindert, auch in unserer regulären Ausgabe wertvolle Informationen zusammenzustellen.

BPZ AKTUELL April 2020.pdf

Die derzeitige Informationsflut macht es für Sie manchmal schwierig, die Übersicht über die eine oder andere Maßnahme zu behalten. Wir haben daher in unserem Steuer-Tipp noch einmal zusammengefasst, welche Erleichterungen bisher gelten plus der Ankündigung des Bundesfinanzministers vom Wochenende, Bonifikationen wegen Corona-Arbeitsüberlastung bis 1.500 € steuerfrei zu stellen.

Auch die krisenbedingte Änderung des Mietrechts war uns einer näheren Betrachtung wert. Das Mietrecht wird nicht etwa auf den Kopf gestellt, sondern Betroffene sollen geschützt werden. Insofern haben sich diejenigen Unternehmen, die Ende letzter Woche bekundet haben, keine Miete mehr zu bezahlen, kommunikationspolitisch sicher keinen Gefallen getan. Es handelt sich um international tätige Konzerne, die anderes im Blick haben sollten, als Mietstreiks anzukündigen. Unabhängig von dem neuen befristeten gesetzlichen Kündigungsschutz plädieren wir dafür, dass Mieter und Vermieter miteinander reden und bilaterale Vereinbarungen treffen, wenn es für den Mieter eng werden sollte.

Das gilt genauso für eine Störung der Leistungsbeziehungen aufgrund höherer Gewalt (Force Majeure). Hier handelt es sich um ein weites Feld juristischer Fragen, insbesondere, wenn es sich um internationale Lieferbeziehungen handelt. Unser Resümee im Rechtstipp: Bemühen Sie sich um eine einvernehmliche Regelung, für juristische Auseinandersetzungen fehlen Zeit und Geld.

Schließlich haben wir elf Regeln zusammengestellt, die Ihnen einerseits bei der Krisenbewältigung helfen, andererseits einige Impulse vermitteln, wie man seine unternehmerische Kreativität nutzen kann und nicht vergisst, an die Zeit danach zu denken.

Auch wenn erste Anzeichen erkennbar sind, dass sich die Pandemie-Situation in Deutschland bis zum 19. April deutlich bessern wird, lässt sich nicht vorhersagen, wann sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wieder normalisieren werden. Wir hoffen mit Ihnen, gestärkt aus dieser Krise herauszukommen.

Viele Unternehmer und Bürger erleben derzeit, wie wichtig es ist, sich auf andere verlassen zu können. Da ist viel Hilfsbereitschaft erkennbar von Person zu Person, aber auch von Unternehmen zu Unternehmen. In den Medien finden die neuen Helden der Arbeit in Krankenhäusern, Lebensmitteleinzelhandel und Logistik die ihnen wahrhaft zustehende Anerkennung. Es gibt aber auch noch viele andere Menschen, die derzeit wertvolle Arbeit leisten, ohne dass ihnen in der Öffentlichkeit die entsprechende Präsenz gewährt wird. Dazu zählen zum Beispiel Beamte und Mitarbeiter der öffentlichen Hand. In NRW wurden über das vergangene Wochenende die ersten 50.000 Zuschussanträge bewilligt, nachdem das Portal am Freitag eröffnet wurde und zunächst einmal vor Überlastung zusammengebrochen war. Der Staat beweist etwas Erstaunliches: er kann auch schnell, wenn es das Gebot der Stunde ist.

Auch wir von BPZ arbeiten mit voller Mannschaftsstärke für unsere Mandanten. Unsere Mitarbeiter sind hoch motiviert und vorbereitet auf viele Fragen, die derzeit auf sie einstürzen. Dies gilt zuvorderst für unsere Lohnabteilung, die mit hohem Einsatz intensiv mit Fragen und Umsetzungen von Kurzarbeitergeld beschäftigt ist.

Auch die Fragen zu Steuerstundungen, Vorauszahlungserstattungen und natürlich Zuschussgewährungen kommen bei uns an. Wir helfen Ihnen, so gut wir können. Sprechen Sie uns an, auch in schwierigen Fällen werden wir versuchen, Ihnen weiterzuhelfen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Bewältigung der Krise und bleiben Sie gesund.

 

Ihr BPZ-Team

 

Inhaltsverzeichnis

  • Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2020
  • Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals
  • Steuerfolgen beim Nießbrauch an Grundstücken
  • Lohnsteuerliche Behandlung bei Beschaffung einer BahnCard durch den Arbeitgeber
  • Wann entsteht für einen Arbeitnehmer ein Phantomlohn?
  • Unzureichend geführtes Fahrtenbuch erst nachträglich bekannt – Änderung der Steuerfestsetzung möglich
  • Kleinunternehmer-Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung
  • Zuordnungsentscheidung bei Errichtung einer Photovoltaikanlage muss für Vorsteuerabzug frist-gemäß dokumentiert werden
  • Sozialamt darf regelmäßige Geldschenkungen an Enkelkinder zurückfordern
  • Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf identische Bewertung in agilen Projekt-Teams
  • Ab Juni 2020 keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen
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