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Eine Welle der Hilfsbereitschaft hat unser Land erfasst. Die schrecklichen Ereignisse der Hochwasserkatastrophe haben etwas hervorgebracht, was man so nicht mehr im Blick hatte. In der Not sind die Menschen solidarisch und helfen einander, wo es geht. Hunderttausende haben sich bereit erklärt, zu helfen in den unterschiedlichsten Formen. Wohnräume werden zur Verfügung gestellt, Menschen eilen herbei, um tatkräftig bei den Aufräumarbeiten zu helfen und die Spendenbereitschaft von Millionen scheint grenzenlos zu sein.

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Gewiss, die Deutschen haben immer schon gern und viel gespendet. Aber wenn das Unglück sozusagen vor der eigenen Haustür passiert, erscheint alles viel näher und die Hilfestellung viel erfahrbarer. Bürger und Unternehmen helfen, wo sie können und selbst die durch Corona extrem gebeutelte Hotelbranche stellt Ressourcen bereit, damit die Menschen nicht in Zeltlagern untergebracht werden müssen.

Auch der Staat wurde schnell aktiv. So seltsam es klingt, aber die Corona-Hilfsmaßnahmen waren ein gutes Lehrbeispiel unbürokratisch zur Stelle zu sein, wenn die Not es gebietet. Zumindest für einen Moment werden bürokratische Hindernisse außer Acht gelassen. Die Landesfinanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben gleichlautende Anordnungen getroffen, die zwar abgabenrechtlich nicht frei von Bedenken sind, aber genau den Zweck erfüllen, der der Situation angemessen ist. Die getroffenen steuerlichen Maßnahmen sind in unserem Special 346 zusammengefasst, das zu dieser Ausgabe von
BPZ-Aktuell gehört.

Auch der Bund hat schnell reagiert und negative umsatzsteuerliche Folgen beseitigt. Auch das können Sie in unserem Special 346 nachlesen. Zwar erscheint es dem Normalbürger geradezu unverständlich, dass normalerweise sogenannte unentgeltliche Wertabgaben an Opfer einer Naturkatastrophe von umsatzsteuerlichen Unternehmern der Umsatzsteuer unterworfen werden, doch handelt es sich hier um allgemeines EU-Recht. Es hat durchaus eine gewisse Logik. Sachspenden und Dienstleistungen sollen für Unternehmen nicht billiger sein als für Privatleute, sodass das Unternehmen den Vorteil des Vorsteuerabzugs gewissermaßen rück-gängig machen muss. Diese Umsatzsteuerbelastung respektive Vorsteuerkorrektur wird durch eine Billigkeitsregelung befristet ausgesetzt nach der Maßgabe, dass letztlich alles und so viel wie möglich den Opfern der Flutwasserkatastrophe zu Gute kommen soll.

Wie gesagt, es ist durchaus mutig, wenn die Finanzministerien den Grenzbereich des geltenden Steuerrechts ausloten. Dies gilt insbesondere für die Sonderabschreibungen und die einkommensmindernde Rücklagenbildung, deren Ermöglichung nicht in der Länderkompetenz liegt. Wir werden die Begünstigungen anwenden und notfalls für unsere Mandanten erkämpfen, wenn der spätere Verwaltungsvollzug sich störrisch stellen sollte.

Wohltuend ist auch, dass sich die Parteien trotz der nahenden Bundestagswahl im Regelfall eines parteipolitischen Ausschlachtens der Katastrophe entsagen. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass Politik doch nicht nur unanständig oder populistisch sein muss. Genauso erfreulich ist, dass jedenfalls in dieser Phase der Bewältigung der Katastrophenfolgen nicht irgendwelche Schuldigen gesucht und an die Wand genagelt werden, sondern dass die Blickrichtung eher in Richtung eines zukunftsfähigen Schutzes vor Naturkatastrophen fokussiert wird. Genau darum geht es – jede Naturkatastrophe sollte Anlass sein, über wirksamen Schutz für die Zukunft nachzudenken.

Die notwendigen infrastrukturellen Erneuerungen sind eine gewaltige Herausforderung. Aufgrund der zwangsläufigen Eilbedürftigkeit geben sie unter optimistischem Blickwinkel den Deutschen eine Chance – die der Entbürokratisierung. Im Normalfall benötigen neue Straßen, neue oder veränderte Eisenbahntrassen, ja auch im Sinne des Klimaschutzes notwendige Genehmigungsverfahren einen irren Aufwand und eine irre Zeit, bis sie endlich realisiert werden können. Für das Ahrtal gibt es diese Zeit nicht. Es muss gehandelt werden, sobald wie möglich und die Notwendigkeit einer Verfahrensbeschleunigung lässt sich vielleicht auch anderweitig nutzbar machen.

Es bleibt eine Erkenntnis. Deutschland kann sich selbst helfen, weil sich die Menschen gegenseitig helfen können. So schlecht ist es also nicht um unser Land bestellt. Wir packen Corona trotz der deutschtypischen Ängstlichkeit und wir packen Naturkatastrophen, weil wir anpacken können.

Wir wünschen Ihnen eine etwas weniger aufregende zweite Sommerhälfte und stehen Ihnen mit allem, was wir können, zur Verfügung.

Ihr BPZ-Team

Inhaltsverzeichnis

  • Termine Steuern/Sozialversicherung August/September 2021
  • Laufzeitbezogene Betrachtungsweise bei Firmenwagen-Leasingsonderzahlungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen – Nebenkostenabrechnung vorlegen
  • Kosten für Abonnement einer Tageszeitung nicht abzugsfähig
  • Bau neuer Mietwohnungen kann Steuervorteile bringen
  • Personengesellschaft als Organgesellschaft
  • Zur Stromlieferung als selbstständige Leistung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung
  • Wohnungsvermietung: Energielieferungen sind steuerpflichtige Hauptleistungen
  • Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf Grundlage der Richtsatzsammlung rechtmäßig
  • Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert
  • Antrag auf Wirtschaftsförderung: Exakte Angaben zwingend erforderlich
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