Wir sind schon mittendrin im schwierigen Jahr 2021 und dürfen uns weiterhin ausgiebig damit beschäftigen, wie wir Gesundheit und ökonomischen Erfolg unter einen Hut bringen. Der Gesetzgeber hat leichtes Spiel mit uns, weil unter der Maxime der lebensrettenden Maßnahmen allerlei Restriktionen vom gemeinen Bürger akzeptiert werden, die in gewohnter Freiheit undenkbar wären. Wie selbstverständlich wird hingenommen, dass grundlegende Freiheitsrechte des Grundgesetzes zumindest vorübergehend in Teilen außer Kraft gesetzt und Inzidenzwerte von 35 oder 50 als unantastbare Grenzen zwischen Wohlergehen und Katastrophe vermittelt werden.
Bürger und Unternehmen akzeptieren dies, wenn auch bisweilen widerwillig. Trotz mancher Zweifel an der öffentlichen Berichterstattung und den einschränkenden Rechten möchte man der Gesellschaft seine Solidarität bezeugen und wir alle hoffen, dass dieser vorübergehende Zustand dank Impfungen und Medikamenten ein Ende findet. Ausnahmsweise überwiegt die Freude, wenn sich die globale Erderwärmung zumindest jahreszeitlich nach vorne schiebt, sommerliche Temperaturen fühlbar werden und es dem Virus ungemütlich machen.
Auch dem Gesetzgeber werden so manche Gesetze verziehen, deren Entstehung und Durchführung anlassbezogen sind, die der Kunst der Improvisation huldigen und denen mittels Verordnungen neuartige Bewegungsspielräume eröffnet werden. Solange ein Ende der Pandemie und damit der gesetzgeberischen Kapriolen am Horizont sichtbar bleibt, arrangieren sich Bürger und Unternehmen damit. Jedenfalls in der großen Allgemeinheit.
Gefährlich wird es, wenn politische Strömungen die gesetzlichen Wirrungen der Jetztzeit nutzen möchten, um ideologische Zielsetzungen zu realisieren. Mit dem richtigen Deckmantel und Farbanstrich versehen erscheinen gesetzliche Forderungen der Not gehorchend unausweichlich, obwohl sie in keiner Weise helfen, die Gesundung des Landes oder seiner Bürger sicherzustellen. Diesen Trick kennen wir seit Jahren aus der Steuergesetzgebung. Erleichterungs- und Vereinfachungsgesetze enthalten fast immer irgendwelche toxischen Elemente, die einem an sich positiven Vorhaben beigemischt werden und damit die Suppe versalzen.
Wachsamkeit ist von Nöten. Bestimmte politische Kreise, und damit sind nicht nur Linke und Altlinke gemeint, würden nur allzu gerne den sogenannten Reichen oder Superreichen etwas wegnehmen und deklarieren das als notwendigen Solidarbeitrag für einen angeblich gesprengten Bundeshaushalt. Wer die Strategie einer Umverteilung verfolgt, findet keine bessere Gelegenheit, als die einer angeblichen Notsituation des Staates.
Harmloser erscheint das gesetzlich verbriefte Recht für einen Home-Office-Arbeitsplatz. Von Harmlosigkeit kann jedoch keine Rede sein. Das Home-Office ist selbstverständlicher Bestandteil des Arbeitslebens geworden, sowohl in Konzernen als auch in mittelständischen Unternehmen. Alle haben die Erfahrung gemacht, dass damit wesentliche Betriebsabläufe intakt bleiben und zudem die notwendige Digitalisierung befeuert werden. Aber weshalb wird ein Gesetzesvorhaben umgesetzt, mit dem der Arbeitgeber zum Angebot des Home-Office gezwungen wird und er sich exkulpieren muss, wenn er das nicht anbietet?
Ist das Home-Office das heilige Mantra der Zukunft? Hat jemand die Arbeitnehmer gefragt, ob sie sich wirklich nichts Sehnlicheres wünschen als zu Hause arbeiten zu dürfen? Interessiert es irgendjemanden, dass Büroarbeit nicht überall einheitlich das gleiche ist? Ist der Wert persönlicher Kommunikation bekannt?
Es dürfte nicht vermessen sein zu behaupten, dass der weitaus überwiegende Teil der Mitarbeiter Anwesenheit im Büro bevorzugt. Die dortige technische und kommunikative Umgebung ist schlicht als Arbeitsplatz besser geeignet als der Laptop mit Headset irgendwo in den eigenen Wohnräumlichkeiten. Im Büro hat jeder das Recht, sich an seinem Arbeitsplatz auf seine Arbeit konzentrieren zu können, während Zuhause Ehepartner und Kinder zumindest zeitweise ausgesperrt werden müss(t)en. Auch der Paketdienst stört im Büro nicht. Von sozialen Kontakten und vom Flurfunk isoliert sitzt der Home-Office-Mensch in seinem häuslichen Hamsterrad und macht – Heimarbeit, bevorzugt im Akkord.
Wir freuen uns auf die Arbeitspsychologen mit ihrer beginnenden wissenschaftlichen Arbeit zur Vereinsamung am Arbeitsplatz, zu Stresssymptomen verursacht durch Umfeldgeräusche, ständige Unterbrechungen und Überforderungen durch Videokonferenzen. Ist der Actionfilm am Abend noch eine Entspannung, wenn man tagsüber dauernd in die Röhre schaut?
Hand aufs Herz – die Arbeitswelt, zu der wir alle zusammenkommen, ist kein Schnee von gestern und das Home-Office sollte nichts Anderes sein als eine sinnvolle Ergänzung des Arbeitslebens. Es bietet eine wunderbare Ausweichmöglichkeit, wenn menschliche Kontakte in Zeiten einer Pandemie eingeschränkt werden sollen. Das rechtfertigt in keiner Weise, das gesetzgeberisch vorzuschreiben und zu reglementieren. Oder sollen etwa Bußgeldeinnahmen generiert werden? Oder haben sich Arbeitsgerichte über Unterauslastung beklagt? Oder wird auch hier das Steuerrecht imitiert, bei dem oft genug unliebsame Verhaltensweisen einzelner Steuerpflichtiger mittels Flächenbombardement und maximalem Kollateralschadenspotential bekämpft werden?
Es wäre außerordentlich erfreulich, wenn die Politik und der Gesetzgeber nicht auf den Arbeitgebern wild rumhacken, sondern anerkennen, dass diese allein aus Eigeninteresse extrem bemüht sind, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Helden der Arbeit gibt es nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sondern auch bei verantwortungsvollen Arbeitgebern – und Arbeitshelden sind auch Menschen, die zwangsweise im Home-Office eingepfercht werden.
Wir hoffen, dass gesetzgeberische Ressourcen gerade in Zeiten der Pandemie sinnvoll und vor allem ideologiefrei verwendet werden.
Ihr BPZ-Team
Inhaltsverzeichnis
- Termine Steuern/Sozialversicherung Februar/März 2021
- Erweiterung Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
- Kosten für Hausnotrufsystem können steuerlich geltend gemacht werden
- Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen
- Besteuerung der Einmalzahlung aus Direktversicherung ist verfassungsgemäß
- Kaution des Mieters zunächst keine steuerpflichtige Einnahme des Vermieters
- Abriss wegen Gebäudemängeln: Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim kann entfallen
- Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaftsteuer