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Eine der schönen Begleiterscheinungen des Weihnachtsfestes ist, dass man sich wohlgenährt und ausgeruht den Herausforderungen des neuen Jahrs stellen kann. Für dieses Jahr lassen wir es mal mit den guten Vorsätzen und stellen uns einfach auf den Standpunkt, dass der Jahresausklang 2018 eine gute Basis für 2019 gelegt hat.

BPZ AKTUELL Januar 2019.pdf

Konjunktur und Arbeitsmarkt sind so robust wie nie und wir haben verstanden, dass wir Fachleute und Nachwuchskräfte auch außerhalb der EU akquirieren können. Die Börsenschwäche 2018 bietet ein brauchbares Fundament für eine positive Entwicklung in 2019 und es vermehren sich Verdachtsmomente, dass gegen Ende des neuen Jahres Zinserträge möglich werden könnten.

Den Brexit werden wir besser meistern als die Briten und Donald Trumps Zollterror begegnen wir pragmatisch: Nicht lange fighten sondern immer mal wieder einen neuen Deal machen, damit der Nr. 1 Präsident der Nr. 1 Nation sich daheim als Dealer Nr. 1 feiern lassen kann. Das hat zwar den Nachteil, dass wir ihm damit zu einer weiteren Amtszeit verhelfen, aber wir nutzen die Zeit, um unser gemeinsames Marktverständnis mit China, Russland und anderen Ländern auszubauen.

Die Politik in Deutschland bereitet keinen Kummer. Die GroKo schafft in Ruhe und bekommt das eine oder andere hin, was auch jede andere Koalition vermutlich so oder ähnlich machen würde. Die schwarz-rote Mitte funktioniert so einigermaßen gut wie schwarz-grün, rot-grün oder schwarz-gelb. Rot-gelb haben wir derzeit nicht, könnte aber als Retro-Modell durchaus Charme haben. Hauptsache, AFD und Linke bleiben Minderheiten. Wären die Deutschen etwas zufriedener mit sich selbst und etwas anspruchsloser in ihrer Erwartungshaltung gegenüber der Politik, wären diese Randerscheinungen überflüssig.

Auch die Steuergesetzgebung verharrt in Kontinuität. Die Wohnungsbauförderung des neuen § 7b EStG, der wir uns unnötigerweise schon mehrfach gewidmet hatten, wurde letztes Jahr vom Bundesrat gestoppt wie schon 2016. Eine win to win-Situation für alle: Nicht Brauchbares bleibt uns erspart (Sachverständige), die rot beeinflussten Länder verhindern Kapitalistenförderung und die GroKo hat Handlungsfähigkeit bewiesen, die sie nicht ausbaden muss. Selbst das Wehklagen der Steuerberater über entgangene Beratungsleistungen hält sich in Grenzen.

Natürlich bedarf Deutschland einer Steuerreform, insbesondere einer Senkung der Unternehmenssteuern und eines Abbaus der kalten Progression. Das macht man aber doch nicht im ersten Drittel einer Regierungsverantwortung. Schon gar nicht, wenn der deutsche Michel auch noch applaudiert, dass Staatsschulden abgebaut werden und die Überschüsse nur so sprudeln. Irgendwie sind wir halt doch ein Volk der Sparer und gönnen das auch unseren öffentlichen Kassen.

Vier punkt null ist kein Fußballergebnis, sondern das Stichwort für Digitalisierung. Vor einigen Jahren als Industrie 4.0 bekannt gemacht, soll es zukünftig nicht nur unser Arbeitsleben durchdringen, sondern jede Art von Technik, mit der wir es zu tun haben. Kombiniert mit dem Wort Smart, womit nicht das Auto gemeint ist, verschafft es uns Möglichkeiten, die wir bis dato nicht kannten. Für den einen sind es Errungenschaften, für den anderen Dinge, deren Verzicht folgenlos bleibt.

Unsere schöne Natur bleibt uns auch erhalten. Wenn um jeden Baum und jede Grünbauchunke gekämpft wird, müssen wir uns nicht wirklich Sorgen machen. Die roten Listen für Insekten und Pflanzen, von denen wir bis dato nicht wussten, dass es sie überhaupt gibt, beunruhigen zwar, zeigen aber auch, dass wir uns darauf verlassen können, dass sich andere öffentlichkeitswirksam darum kümmern.

Alles gut also? Gefühlt ja, aber wir prognostizieren, dass 2019 eine Menge Überraschungen für uns parat hat, von denen wir heute noch keine Vorstellung haben. Ist doch eigentlich jedes Jahr so, oder?

Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in das neue Jahr und sind bestens motiviert, Ihnen auch 2019 hilfreich beiseite zu stehen.

 

Ihr BPZ-Team

 

Inhaltsverzeichnis

  • Termine Januar 2019
  • Termine Februar 2019
  • Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
  • Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 01. Januar 2019
  • Freie Verpflegung als Sachbezug ab 01. Januar 2019
  • Zeitpunkt der Geltendmachung des Verlusts einer privaten Darlehnsforderung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für allgemein gesundheitsfördernde Aktivitäten
  • Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung bei Leistung bis zum 10. Januar des Folgejahrs
  • Kein Betriebsausgabenabzug bei entgeltlicher Tätigkeit eines „Nur-Rechnungsschreibers“
  • Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Mietvertrag kann gleichzeitig fristlos und ordentlich gekündigt werden
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2019 beantragen
  • Kein Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen
  • Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2019
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