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Nun ist sie schon wieder Geschichte – die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Sie wurde am 25. Mai 2018 scharf geschaltet.

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Wir finden, die Einführung der DSGVO ist ein typisches Element der heutigen Zeit und Paradebeispiel für menschliche Verhaltensweisen. Ausgangspunkt war, dem einzelnen Individuum Kontrollmöglichkeiten über seine Daten zu verschaffen. Dieses für uns selbstverständliche Bedürfnis ist in anderen Ländern wie zum Beispiel Nordkorea oder den USA wenig ausgeprägt. Man gilt als gläsern und hat scheinbar auch wenige Probleme damit. Das ist in Europa anders.

Soziale Medien, Big Data, Suchmaschinen und viele andere Dinge mehr haben die Verwendung von Daten explodieren lassen. Sie sind der Anlass für Regel Nr. 1, dass wir ein Gesetz brauchen, wenn auf Freiwilligkeit kein Verlass ist.

Regel Nr. 2 ist, mittels Gesetz ein (trügerisches) Gefühl der Sicherheit zu verschaffen. Der Gesetzgeber verleiht dem gewöhnlichen Individuum den Schutz der Kontrolle und die Illusion der Herrschaft über die persönlichen Daten. Folge ist ein umfassendes Gesetz mit strengen Regeln.

Regel Nr.3 besagt, dass man keine Schlupflöcher zulassen will, weshalb nicht nur die großen Datenverwender dieser Welt getroffen werden, sondern jedermann, der Daten hat und irgendetwas damit macht. Zum Beispiel der Handwerker mit seiner bescheiden aufgebauten Homepage oder die Künstlerin mit ihrer Fangemeinde.

Regel Nr. 4 sagt, dass wenn jemand strenge gesetzgeberische Vorgaben umzusetzen weiß, es sich um einen Deutschen handeln muss. Keine Ausnahmen, klare Fristen und natürlich mit hohem Auflösungs- sprich Detailierungsgrad.

Nach Regel Nr. 5 ist es wiederum typisch deutsch, dass man von anderen und sich selbst erwartet, dass sich an diese Regeln auch gehalten wird. Daher wurden in den vergangenen Monaten und Wochen mit logarithmisch zunehmender Intensität zum 25. Mai hin alle Hebel in Bewegung gesetzt, den gesetzgeberischen Vorgaben gerecht zu werden.

Regel Nr. 6, durchaus nicht nur typisch für Deutschland sondern für allgemeine menschliche Verhaltensweisen, sagt, dass als unangenehm und lästig empfundene Notwendigkeiten erst ignoriert, dann wahrgenommen, kurzzeitig verdrängt und abschließend in Last-Minute-Aktionen doch noch erfüllt werden. Man sieht am Horizont das Gewitter, das auf einen zukommt, besorgt sich den Regenschirm aber erst dann, wenn man den Regen bereits riechen kann. Da das alle tun, werden Regenschirme plötzlich knapp. Es entwickelt sich ein anlassbezogenes Ressourcenproblem (schön, dass wir von BPZ trotzdem für Sie da waren).

Nach der 7. Regel lehnt man sich nach Umsetzung erst mal zurück und wartet ab, was passiert. Hier kommt die menschliche Ratio zur vollen Entfaltung.

Die vorhersehbare Regel Nr. 8 lautet, dass Bürokratiemonster ertragreiche Geschäftsfelder begründen können, nicht nur für IT-Profis sondern auch für Anwälte, die sich ihren hohen ethischen Anspruch als Datenwächter zum Schutze des Individuums durch Aufspüren gewissenloser Sünder gut bezahlen lassen. Kann man dem genialen Klempner noch trauen, wenn er nicht nachweisen kann, wie er die Daten seines Newsletter-Beziehers gelöscht hat und dieses umfassend war oder er die falsche Datenschutzerklärung aus dem Internet gefischt hat?

Regel Nr. 9 sagt, dass die typisch deutsch perfekte Umsetzung von Gesetz und Gesetzeskontrolle etwaige Unterbeschäftigungen der deutschen Gerichtsbarkeit hochwirksam zu verhindern weiß. Da deutsche Gerichte keineswegs unfehlbar sind, werden wir eine Menge Spaß und Ärger erleben.

Die 10. und letzte Regel besagt, dass man jedem Ärgernis etwas Gutes abgewinnen sollte. Wir haben Einiges über die Datenverarbeitung gelernt und freuen uns, nicht jede per E-Mail erhaltene Aufforderung zur Einwilligungserklärung zurücksenden zu müssen. Unliebsame Versorgung solcher Infos können wir abbestellen, ohne dass es einen Affront darstellt und manchmal wundern wir uns, Einwilligungsanforderungen von Firmen zu erhalten, von denen wir noch nie etwas gehört haben. Big Data lässt grüßen.

Noch etwas Anderes: Mit unserem Newsletter treffen wir oft den Kern eines Themas. Das war auch im Januar 2018 so, als wir die Starrsinnigkeit des Gesetzgebers bei der unsäglichen 6 %-Verzinsung von Steuerzahlungen angeprangert hatten und über eine Entscheidung des BFH orakelten. Als ob er es gelesen hätte, hat sich der BFH unserer Meinung mit Beschluss vom 25.04.2018 angeschlossen. Er hält die Verzinsung jedenfalls ab 2015 für verfassungswidrig. Wenn das Bundesverfassungsgericht dies auch so sehen sollte, wird der Gesetzgeber endlich zu einer Gesetzesänderung gezwungen sein.

Wir wünschen Ihnen nicht nur Kraft sondern auch Humor, mit dem sich manches Problem leichter lösen lässt.

Ihr BPZ-Team

Inhaltsverzeichnis

  • Termine Juni 2018
  • Termine Juli 2018
  • Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
  • Dienstwagen für Ehepartner mit Minijob
  • Steuerfreie Überlassung eines Computers an einen Arbeitnehmer
  • Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben
  • Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar
  • Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
  • Grundstückseigentümer haften für ihre Handwerker
  • Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften
  • Vermieter trägt Darlegungs‑ und Beweislast bei Betriebskostenabrechnung
  • Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung der erhöhten Miete
  • Rechnungsberichtigung im Fall einer zur Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer
  • Verfahrensweg zur Korrektur eines unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags
  • Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei
  • Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH
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