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Im Zuge der Corona-Krise wurde letztes Jahr der Beruf des Steuerberaters als systemrelevant eingestuft. Das ist Ehre und Verpflichtung zugleich und dazu noch frei von jeglicher Ambition, als Helden der Arbeit öffentlichen Zuspruch zu ernten.

BPZ AKTUELL März 2021.pdf

Die Systemrelevanz wurde dadurch auf ein neues Niveau gehoben, dass die öffentlichen Hilfen, insbesondere die Überbrückungshilfen I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfen nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte eingereicht werden können. Da sollte man meinen, der Gilde der Steuerberater geht es bestens aufgrund der staatlich verordneten Aufträge. Viele Mandanten erleben ihre Steuerberater aber als gestresst und kurz angebunden. Und wer bisher keinen Steuerberater hat, wundert sich, dass seine Anfrage zur Unterstützung der Hilfen rundweg negativ beschieden wird. Woran liegt das?

Die diversen Corona-Hilfen sind schwer zu durchschauen, Beihilfe-Dschungel ist die treffende Bezeichnung für das Durch- und Übereinander der Hilfsprogramme. In Abhängigkeit vom EU-Beihilferecht ändern sich ständig die Rahmenbedingungen und die Rollen seitwärts oder auch rückwärts sind ein fortwährender Prozess, ohne dass es mit der erforderlichen Zügigkeit weitergeht. Der Steuerberater muss nicht nur verstehen, was Recht ist sondern sich auch noch ständig schlau machen, was sich ändert und neu dazukommt.

Wie selbstverständlich wird vom Steuerberater erwartet, dass er die beihilferelevanten Ist-Zahlen auf Knopfdruck generiert, unabhängig davon, welche Belege und Informationen bereits vorliegen und welche nicht. Natürlich soll der Steuerberater genauso treffsicher prophetisch in die Zukunft schauen und aus dem Handgelenk Planrechnungen bis zum Ende des 1. Halbjahres 2021 produzieren.

Gibt es demnächst eine Erwartungslücke? Die Unternehmen erwarten, dass der Steuerberater weiß, welche Töpfe in höchstmöglicher Form zur Krisenbewältigung genutzt werden können und der Staat erwartet, dass der Steuerberater unberechtigte Anträge abfiltert, sprich verhindert.

Hinzu kommt, dass die gute Bezahlung dieses Kapazitätsauslastungsprogramms für Steuerberater eine Mär ist. Die Unternehmen erwarten durchaus nachvollziehbar, dass die Kosten überschaubar bleiben, auch wenn sie ausdrücklich zu den förderfähigen Fixkosten zählen. Das wiederum verleitet die Bewilligungsbehörden dazu, Honorare, die die 1.000 € Grenze überschreiten zu hinterfragen. Klar – das Ausfüllen des Antrags und Versenden ist in kurzer Zeit erledigt, aber die Zahlen und Informationen heranzutragen und zu verarbeiten, nimmt schon einige Stunden Zeit in Anspruch. Und dann wären da noch die Zeiten für Fortbildungen und Seminare und insgesamt die intensive Beschäftigung mit der alles andere als simplen Materie, was den Steuerberater mindestens 20 Stunden im Monat kostet, ohne dass hierfür ein einziger Euro vergütet wird. Im Gegenteil – Informationsbeschaffung kostet Geld und Seminare sind nicht umsonst buchbar.

Diese Erwartungshaltung stößt auf eine Situation, in der die meisten Steuerberater auch ohne Mithilfe der Corona-Hilfen gut ausgelastet sind. Die Knappheit der Ressourcen macht sich bereits seit längerer Zeit bemerkbar. Corona kann nur durch übermäßige Arbeitsstunden bewältigt werden. Das ist nicht anders als bei einer überausgelasteten Intensivstation im Krankenhaus. Dort geht es natürlich elementar um Gesundheit, Leben und Tod, aber die Sorge um das finanzielle Überleben des geliebten Mandanten geht ganz sicher nicht spurlos am Gemüt des Steuerberaters vorbei.

Wer diese Innensicht des Steuerberaters nachvollziehen kann, wird Verständnis entwickeln, wenn der Steuerberater manchmal schwierig zu erreichen ist oder auch mal kurz angebunden wirkt. Die Steuerberater tun ihr Bestes. Dass Neumandate für Förderhilfen oft abgelehnt werden, ist kein Zeichen mangelnder Einsatzbereitschaft, sondern schlicht dem Umstand geschuldet, dass man hauptsächlich für seine angestammten Klienten da sein will, die einem das Vertrauen geschenkt haben. Wir stehen an Ihrer Seite und helfen Ihnen durch die Krise.

Wir freuen uns sehr, dass wir von Ihnen für unsere Arbeit und die unserer Mitarbeiter zum Corona-Jahresjubiläum immer wieder viel Zuspruch erhalten haben.

Gemeinsam sind wir stark.

Ihr BPZ-Team

Inhaltsverzeichnis

  • Termine Steuern/Sozialversicherung März/April 2021
  • Immobilien-Eigentümer mit Photovoltaikanlage kann Verluste steuerlich geltend machen
  • Wann sind Sponsoring-Aufwendungen steuerlich  abzugsfähig?
  • Steuervorteil für energetische Sanierung gilt nicht nur für Objekt
  • Übertragung von Betriebsvermögen an Betriebsnachfolger und Versorgungsleistungen
  • Übernahme von Kosten für COVID-19-Tests durch den Arbeitgeber
  • Befreiung von der Sondervorauszahlung 2021
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