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Wer außerhalb der Welt der Banken konnte vor 20 Jahren etwas mit dem Begriff Rating anfangen? Damals rätselte mancher Unternehmer, was es damit auf sich hat, bis er lernen musste, dass es sich dabei nicht um einen Wettbewerb um gute Schulnoten handelt.

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Ein weiterer angloamerikanischer Begriff hat alle Chancen, dem Aufstieg des Ratings in eine hochwertige Begrifflichkeit zu folgen: Recruiting. Nähme man das deutsche Wort rekrutieren, wäre man schon auf der richtigen Spur. Allerdings wäre die Assoziation mit willenlosen Soldaten oder Materialbeschaffung nicht wirklich zielführend. Recruiting meint spezieller die Akquisition von qualifizierten Arbeitskräften.

Der Personalkräftemangel ist in Deutschland derzeit in aller Munde, bei Unternehmen, im öffentlichen Dienst und sogar in der Tagespresse. Es fehlt an allen Ecken und Enden, nicht nur an Führungskräften sondern auch an gewerblichen Arbeitnehmern. Ganz besonders schlaue Volkswirtschaftsprofessoren erschrecken die Öffentlichkeit mit Meldungen über Schäden in Milliardenhöhe, die durch den Personalmangel verursacht werden. Schaden entsteht nicht wirklich, aber der entgehende Gewinn ist auch nicht zu verachten.

Wirklich dramatisch wird die Situation in Kombination mit mangelndem Nachwuchs. Die Babyboomer gehen in Rente und werden durch die geburtenschwachen Jahrgänge der neunziger Jahre nur zu einem Bruchteil ersetzt. Vor 20 Jahren haben Auszubildende ein Fass aufgemacht, wenn Sie sich im Kampf um eine attraktive Lehrstelle behaupten konnten. Heutzutage seufzt der Handwerkermeister erleichtert, wenn er einem der raren Auszubildenden einen Lehrvertrag geben konnte, wohl wissend, dass die Wahrscheinlichkeit maximal 50 % beträgt, dass der betreffende nach Abschluss der Lehre bei ihm bleibt.

Quer durch die Bank haben die Jugendlichen exzellente Chancen, einen passenden Berufseinstieg zu finden. Die Auswahl der Möglichkeiten macht den Bewerber durchaus anspruchsvoll und mal ehrlich: Es ist doch ein wunderbares Gefühl, in den Arbeitsmarkt nicht mit der Einstellung eintreten zu müssen, dass ab sofort der Existenzkampf beginnt.

Wie immer in der Marktwirtschaft geht es um Angebot und Nachfrage. Unternehmen lernen, nicht nur um Kunden zu kämpfen, sondern auch um Mitarbeiter. Viele große Konzerne haben das schon länger erkannt und malen die Karrierechancen und das Wohlgefühl in den buntesten Farben. Mittelständler und Handwerksbetriebe haben seit jeher immer ihre Chancen genutzt, den starren Konzernstrukturen höchstmögliche Individualität entgegen zu setzen. Die fallweise geschaltete Anzeige in der Tagespresse reicht aber schon länger nicht mehr aus, im Wettbewerb um die gut ausgebildeten Köpfe zu bestehen.

Es bedarf eines grundlegenden Konzepts, Mitarbeiter zu akquirieren. Das nennt man Recruiting. Das Angebot für den arbeitswilligen und anspruchsvollen Nachwuchs muss attraktiver präsentiert werden. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten. Von Vorteil ist, dass viele mittelständische Unternehmen über eine außerordentlich gesunde Basis verfügen, nämlich über ihr jetziges Personal, das Zufriedenheit mit seinem Job ausstrahlt. Was gibt es schöneres für einen Newcomer, wenn er sieht, dass seine Kollegen Spaß an der Arbeit haben und am laufenden Band positive Arbeitsergebnisse erzeugen?

Die klassische Wirkungsweise von Angebot und Nachfrage hat einen natürlichen Nebeneffekt, den manche Unternehmer nur widerwillig wahrnehmen: Die Preise für Arbeit steigen. Dieser Effekt führt zwangsläufig dazu, bei der Arbeitsorganisation Fortschritte erzielen zu müssen, sei es durch Automatisation in der Produktion oder durch effiziente Büroabläufe.

Nichts Neues, sagt der clevere Unternehmer, ein Unternehmen ist nie „fertig“. Sollte es „fertig“ sein, könnte es bald das Ende sein.

Wir wünschen Ihnen viele kreative Ideen, mit denen sie die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter stärken und ein erfolgreiches Recruiting aufbauen.

 

Ihr BPZ-Team

 

Inhaltsverzeichnis

  • Termine Mai 2018
  • Termine Juni 2018
  • Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
  • Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude regelmäßig nach Sachwertverfahren
  • Zum Zwecke eines Studiums oder einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit besuchte Bildungseinrichtung ist erste Tätigkeitsstätte
  • Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung
  • Gewerbliche Tätigkeit eines als externer Datenschutzbeauftragter bestellten Rechtsanwalts
  • Hausordnung kann das Abstellen von Fahrrädern in der Wohnung verbieten
  • Höhe der Nachforderungszinsen in 2013 ist verfassungsgemäß
  • Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung
  • Rückwirkender Vorsteuerabzug bei Korrektur einer elektronischen Gutschrift in Papierform
  • Anspruch auf Kita-Platz ist per einstweiliger Anordnung durchsetzbar
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