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Wir leben mal wieder in turbulenten Zeiten und zum Jahresende ziehen nicht nur die Leute des Rechnungswesens Bilanz, sondern man fragt sich generell, wie das Jahr gelaufen ist. Die subjektive Einschätzung korreliert häufig mit dem Alter, was in dem sinnigen Spruch älterer Semester endet, dass früher alles besser war.

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Es lohnt sich, diese gängige Formel einmal etwas genauer zu untersuchen. Der Spruch ist mindestens 100 Jahre alt. Wäre er auch nur halbwegs richtig, hätten unsere Vor-Vorfahren im Paradies gelebt, während wir Zeit unseres Lebens immer tiefer herabgesunken wären. Außer Greta, die die heutigen Erwachsenen für das persönliche Unglück ihres zukünftigen Lebens verantwortlich macht, glaubt nicht wirklich jemand daran, dass es immer nur bergab geht. Das trifft jedenfalls auf Leute zu, die a) über Verstand verfügen und b) diesen nicht für populistische Ambitionen nutzen.

Wenn dem aber nicht so ist, warum glauben wir einfach immer wieder daran, dass früher alles besser war? Nun – vielleicht ist die Erkenntnis hilfreich, dass das „Heute“ das „Früher war alles besser“ von morgen sein wird. Daraus schlussfolgernd sollte man den jetzigen Zustand genießen, denn der ist aus der zukünftigen Rückbetrachtung der früher bessere Zustand. Man kann es auch so ausdrücken: Die Perpetuierung des „Früher war alles besser“ bedeutet gegenwartsbezogen, dass es uns zwar früher besser gegangen ist als heute, aber dass es uns heute besser geht als es uns in der Zukunft gehen wird. Wir haben also allen Grund, das „Heute“ zu genießen und zu glorifizieren, denn so gut wie heute wird es uns nie wieder gehen.

Denkt man ein bisschen darüber nach, kommen einem Zweifel.

Vermutlich wird die Wahrheit darin liegen, dass früher zwar einiges besser war aber eben nicht alles. Die subjektive Wahrnehmung konzentriert sich auf das, was heute als schlechter empfunden wird und blendet aus, was sich heute gegenüber früher als besser erwiesen hat. Wir fluchen über die Digitalisierung und blenden aus, welche enormen Fortschritte und Effizienzsteigerungen damit verbunden sind. Wir meckern über die teureren Preise für Wohnen und Lebensmittel und blenden aus, dass der Anteil des verfügbaren Einkommens für Freizeit und Vergnügen kontinuierlich gestiegen ist.

Die selektive Wahrnehmung funktioniert auch andersherum. Ein Urlaub ist sechs Monate später viel schöner gewesen, als man es im Urlaub selbst empfunden hat. Berufliche und sportliche Erfolge erreichen mit den Jahresringen kontinuierliche Aufwärtsbewegungen. Eine Heldentat wird zur Rettung der Menschheit und aus der Maus der sprichwörtliche Elefant.

Sollten wir uns deswegen gezwungen sehen, die Gegenwart streng rational einzuschätzen im Vergleich zu früher oder später? Nein, der Mensch verfügt nun einmal über Emotionen und wenn das „Früher war alles besser“ angenehme Erinnerungen an die Vergangenheit assoziiert, ist das genauso positiv wie die Zukunft rosarot zu träumen. Man sollte von solchen Emotionen nur nicht seine Handlungsentscheidungen abhängig machen.

Wenn Jüngere das „früher Bessere“ der Älteren nervt, sei ihnen gegenüber der Hinweis erlaubt, dass sich das in 30 Jahren wiederholen wird nur anders herum und dass dies insgesamt nicht schlimm ist.

Damit es Ihnen gegenwärtig gut geht, stehen wir Ihnen auch im besonderen Stress zum Jahresende hin mit Rat und Tat zur Seite. So wie es in der guten alten Zeit war und wie es auch morgen und in Zukunft sein wird.

 

Ihr BPZ-Team

 

Inhaltsverzeichnis

 

  • Termine November 2019
  • Termine Dezember 2019
  • Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
  • Stolperfallen bei Geschenken an Geschäftsfreunde
  • Antragsfrist für Teileinkünfteverfahren bei nachträglich festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung
  • Kein Verlustausgleich mit KirchensteuerErstattungsüberhang
  • Jahresabschluss 2018 muss bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden
  • Werbungskosten bei Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehns
  • Mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen
  • Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung
  • Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsache
  • Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
  • Betriebsveranstaltungen aus Steuersicht
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