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Corona und seine Folgen lassen uns nicht los. Die Maskenpflicht macht uns täglich die Einschränkung des normalen Lebens deutlich. Das Infektionsgeschehen wird mit Sorge betrachtet und doch sind sich eigentlich alle einig, dass ein zweiter Lockdown nicht verkraftbar wäre.

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Ist der Impfstoff, wenn er denn gekommen sein wird, der Heilsbringer und alles ist vorbei? Wohl kaum. Wir werden mit dem Virus noch einige Zeit leben müssen. Wir werden noch sehr viel lernen über Krankheitsverläufe und hoffentlich auch über die richtige Behandlung leicht und ernsthaft Erkrankter.

Der Virus scheint anpassungsfähig zu sein, der Mensch ist es aber auch. Viele Unternehmen haben trotz hoher Betroffenheit im negativen Sinne eine stabile Form gefunden und manche haben clever die Zeit genutzt, betriebliche Abläufe und sonstige Dinge auf den Prüfstein zu stellen, ihre Effizienz zu steigern, neue Märkte zu gewinnen und alte Zöpfe abzuschneiden. Ein Leben mit dem Virus ist daher nicht gleichzusetzen mit einer wirtschaftlichen Depression. Und schon gar nicht mit mangelnder Dynamik.

Das Leben dreht sich weiter und gewisse grundlegende Maßnahmen wie zum Beispiel Nachfolgethemen rücken wieder in den Fokus, nachdem angesichts der großen Unsicherheit der Auswirkungen der Pandemie die Prioritäten einfach anders verteilt waren. Die Unternehmen entwickeln sich weiter, mit und ohne Corona.

Wer sich nicht weiterentwickelt, ist die deutsche Steuergesetzgebung. Zwar gab es ein Corona-Steuerhilfegesetz, das beinhaltete aber keine Reform, sondern nur das großzügige Drehen an gewissen Stellschräubchen. Die nach wie vor völlig untaugliche Verlustverrechnung wird nur ein bisschen ausgeweitet aber nicht grundsätzlich reformiert. Die Gewerbesteuer mit ihren unsystematischen Hinzurechnungsbestimmungen stammen vom Konzept her aus einer Zeit, in der die Schornsteine noch den Himmel verdunkelt haben. Selbst bisher verträgliche Vorschriften wie zum Beispiel die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen werden zum Spielball kriegerischer Auseinandersetzungen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen. Von einer Vereinfachung der Steuergesetze sind wir so weit entfernt wie der Mond von der Erde, schlimmer noch, die Notwendigkeit von Steuerreformen wird in der Öffentlichkeit gar nicht mehr diskutiert. 

Ein heilloses Chaos wird uns bevorstehen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform. An der Vorgabe des Gesetzgebers für die Bewertung aller Immobilien wird die Praxis scheitern oder 20 Jahre benötigen, bei der bekannten Gründlichkeit der Umsetzung ohne Ermessungsspielräume. Da ist es natürlich ein Vorteil, dass die Länder eigene, einfachere Bewertungsmodelle machen dürfen. Wir freuen uns darauf, dass in jedem Bundesland die Grundsteuer nach anderen Kriterien erhoben werden wird und fragen schon mal vorsichtig nach, wie sich das verhält mit dem Gebot der gleichmäßigen Besteuerung.

Diese Starsinnigkeit des Festhaltens am Bewährten trifft leider auch auf die Verwaltung zu. Wenn irgendjemand geglaubt hätte, dass die Finanzverwaltung mit Steuerpflichtigen und insbesondere mittelständischen Firmen angesichts der Corona-Krise etwas umgänglicher umgehen würde, der sieht sich meistens tief enttäuscht. Die Verwaltung kann Großzügigkeit nur durch Anweisung von oben. Natürlich ist das nicht die Schuld des einzelnen Finanzbeamten. Wem beigebracht wird, dass er keine individuellen Entscheidungsspielräume hat, kann ebensolche logischerweise auch nicht anwenden.

Hey, Gesetzgeber & Verwaltung: Wie wäre es mal mit ein bisschen Start-Up Mentalität? Könnt Ihr auch mal so großzügig sein, wie jeder kleine und mittelständische Unternehmer, der es sich in seiner täglichen Arbeit nicht leisten kann, immer recht zu haben? Ihr werdet Dankbarkeit ernten und den Sinn Eures Tuns besser zu verstehen lernen. Wir wissen, dass ein partnerschaftliches Miteinander von Steuergesetzen, Finanzverwaltung, Unternehmen und Privatpersonen ungefähr so visionär erscheint wie ein First-Class Ticket zum Jupiter. Aber man kann ja mal mit dem Versuch einer vernunftorientierten, vertrauensvollen Steuergesetzgebung beginnen.

 

Ihr BPZ-Team

 

Inhaltsverzeichnis

  • Termine Steuern/Sozialversicherung Oktober/November 2020
  • Handwerkerkosten steuermindernd geltend machen
  • Werbungskosten: Auch Aufwendungen für Einrichtung von Homeoffice geltend machen
  • Arztkosten als Folge eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abzugsfähig
  • Umzugskostenpauschale rechtmäßig auch bei niedrigeren Ausgaben
  • Familienheimfahrten mit teilentgeltlich vom Arbeitgeber überlassenem Firmenwagen absetzbar?
  • Für die Richtigkeit des Jahresabschlusses ist der Mandant verantwortlich
  • Hinweise zur Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Schenkungsteuerfolgen bei Einlagen in eine Personengesellschaft
  • Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail führt zu unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
  • Geschäftsführerin einer insolventen GmbH muss für Nichtabführung von Lohnsteuer haften
  • Unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen – Fehlende Gemeinnützigkeit
  • Gastronom erhält keine “Corona-Entschädigung”
  • Baukindergeld noch vor Jahresende beantragen
  • Bundestag beschließt höhere Kfz-Steuer ab 2021
  • Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstandes
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