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Vermögenswerte unterliegen einer ständigen Veränderung. Der Wert eines börsennotierten Unternehmens kann mal eben in wenigen Wochen ein paar Milliarden Dollar mehr oder weniger wert sein. Die leerstehende Büroimmobilie am Stadtrand explodiert im Wert mit einem neuen langfristig solventen Mieter. Langweilige Rentenpapiere werden mit einer Verzinsung von 3 % hoch attraktiv, worüber man vor zehn Jahren noch gelacht hätte.

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Alle Unternehmen dieser Welt sehen sich ökonomischen Zwängen ausgesetzt und sind letztendlich auf Gewinnerzielung aus. Ist das beim Privatvermögen auch so?

Bei genauer Betrachtung vermischen sich dort mehrere Elemente. Natürlich gibt es die Vermögenswerte, die möglichst viel Ertrag bringen sollen. Dazu zählen vornehmlich vermietete Immobilien und Kapitalvermögen. Wäre der privatvermögende Mensch ein homo oeconomicus in reinster Form, wäre es ihm völlig egal, welches Kapitalvermögen und welche Immobilien er besitzt.

Ein Privatmensch, der Aktien, Anleihen oder Rentenpapiere kauft, kann sich aber eher selten freimachen von subjektiven Empfindungen. Man könnte pure Größe und allseits bekannte Namen als Qualitätskriterium betrachten, oder aber den heißen Insider-Tipp, der den absoluten Kennern vorbehalten bleibt. Der Autofreak freut sich über die Daimler-Aktie und der linientreue Umweltaktivist käme nie auf die Idee, VW-Aktien zu kaufen. Der Erwerb von Aktien der Deutsche Bank AG fühlt sich an wie Hochseilturnen ohne Netz und macht vielleicht gerade deshalb Spaß.

Ist die zum Erwerb anstehende Immobilie nur renditeträchtig oder gefällt sie mir auch? Die Wohnung im Altstadtkern verleiht ein anderes Eigentümergefühl als die Reihenhaushälfte in der Vorstadt. Ein
100 Jahre altes Haus verleiht emotionale Reize, die einer Neubausiedlung der sechziger Jahre völlig abgeht. Das Industrie-Loft als Büro löst andere Synapsen im Gehirn aus als der zweckmäßige hochprofitable Bürocontainer.

Nur wenige Vermögensanleger werden von sich behaupten können, rein renditeorientiert zu handeln und alle anderen Elemente der subjektiven Wahrnehmung durch unsere Sinne auszuschalten. Und wenn wir noch so lange suchen, diesen Schalter werden wir nicht finden.

Entscheidungen zum Kauf einer privaten Vermögensanlage sind immer subjektiv beeinflusst und damit ein wenig irrational. Ist diese Irrationalität schlimm? Nein, ganz im Gegenteil, wenn wir uns über dieses irrationale Element freuen, erhöht das unsere Glücksmomente, was generell gut fürs Leben ist. 3 % Verzinsung einer schönen Immobilie, die man gerne aufsucht, sind persönlich mehr wert als eine triste 5 %-Immobilie, die man lieber gar nicht sehen will.

Besonders deutlich wird dies bei Vermögensanlagen, die vordergründig zunächst nicht unter Renditegesichtspunkten gekauft werden. Das können wunderbare Kunstgemälde sein, alte Autos, antike Möbel oder Sammlungen aller möglichen Arten. Sicher kann man diese Vermögensanlagen damit rechtfertigen, dass man 100 %ig eine Wertsteigerung erwartet. Ehrlich und subjektiv betrachtet freut man sich vor allem darüber, solche Gegenstände im Besitz (und hoffentlich auch Eigentum) zu haben. Seit die Menschen sammeln und bewahren, definieren sie sich auch über ihr Eigentum, das wissen Psychologen schon lange. Wir sprechen hier nicht über Statussymbole zur Demonstration nach außen sondern um den persönlichen Besitz, der einem wertvoll erscheint und von dem man sich nicht trennen will.

In Deutschland hat sich inzwischen einiges an Privatvermögen angesammelt. So manch einer stellt sich die Frage, wie dieses Vermögen zum Familienvermögen umgestaltet und langfristig gesichert werden kann. Da gibt es eine pfiffige Möglichkeit, die wir Ihnen in unserem Special „Privatvermögen in der Familiengesellschaft“ vorstellen.

Wir wünschen Ihnen einen herrlichen und ausnahmsweise etwas feuchteren Spätsommer.

 

Ihr BPZ-Team

 

Inhaltsverzeichnis

  • Termine September 2018
  • Termine Oktober 2018
  • Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
  • Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entgeltumwandlung
  • Keine Abfärbung gewerblicher Einkünfte bei Verlusten
  • Abgrenzung der Betriebsaufgabe von der Betriebsunterbrechung
  • Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen
  • Einvernehmliche Änderung der Miete bedarf der Schriftform
  • Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgabe
  • Keine überhöhten Anforderungen an Rechnung für Vorsteuerabzug
  • Keine anteilige Verdienstgrenze mehr bei kurzfristiger Beschäftigung

 

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