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Kann man sich an den Corona-Virus gewöhnen? Nein, auf keinen Fall, sagen diejenigen, die gesundheitlich, materiell oder mental besonders betroffen sind. Ja, selbstverständlich, sagen die Realisten mit dem Totschlagargument der Alternativlosigkeit.

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Tatsächlich begleitet uns der Virus inzwischen mehr als ein halbes Jahr und nur die allergrößten Optimisten glauben, dass sich der Spuk in den nächsten Monaten aufgrund eines wirksamen Impfstoffs verziehen wird. Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten, können wir uns alle freuen, aber es sollte uns nicht daran hindern, sich auf ein gewisses dauerhaftes Leben mit dem Virus einzurichten. Der Virus verschwindet nicht von selbst und er lässt sich zumindest vorläufig auch nicht ausrotten.

Die von großen Ängsten begleitete Unsicherheit des März haben wir gleichwohl hinter uns gelassen, weil wir inzwischen viele Erfahrungen sammeln durften. Das damals Unbekannte und Hochgefährliche hat sich relativiert und die Betrachtungsweise hat sich in eine gewisse Nüchternheit gewandelt. Wir mussten feststellen, dass die Pandemie trotz einer statistisch kaum messbaren Ausbreitung und Gefährdung ganze Volkswirtschaften lahmlegen kann. Ein Lockdown hat fürchterliche Folgen für Unternehmen, Menschen und letztlich das Gemeinwesen. Deutlich formuliert können wir uns einen zweiten Lockdown nicht erlauben, egal, was passiert.

Ein Leben mit dem Virus bedeutet, Anpassungsprozesse durchzuführen. Ein Allgemeinrezept erhält man weder bei der Politik noch bei den Universitäten. Die wichtigste Basis ist die eigene Analysefähigkeit verbunden mit dem passgenauen Blick in die Zukunft. Manche Unternehmen sind besonders schwer betroffen, weil ihr Geschäftsmodell als solches praktisch nicht mehr existiert. Viele Unternehmen sind betroffen, weil sie Kunden und Umsatz verlieren, für jedermann sichtbar beim stationären Einzelhandel. Andere scheinen gar nicht betroffen zu sein, weil die Arbeit nicht weniger geworden ist und werfen dennoch besondere Schatten voraus, weil sie dank Digitalisierung ihre Mitarbeiter problemlos im Home-Office arbeiten lassen können und zukünftig im Bürohaus nur noch jeden dritten Arbeitsplatz bevorraten müssen.

Die Analysefähigkeit einerseits und der realistische Blick in die Zukunft andererseits führen zu Anpassungsbedarf, auch bei den Arbeitsplätzen. So wichtig und hilfreich das Kurzarbeitergeld ist, es darf nur eine Übergangslösung sein. Können Arbeitsplätze nicht mehr mit Arbeit befüllt werden, macht es keinen Sinn, diese aufrecht zu erhalten. Keiner weiß das besser als der Mittelstand und die Handhabung maroder Staatsbetriebe oder hochsubventionierter Wirtschaftszweige kann sich der risikotragende Unternehmer einfach nicht leisten.

Das düstere Bild erhellt sich, wenn die Analyse und Vorausschau um Kreativität ergänzt wird. Mittelständische Unternehmen zeichnen sich durch Kreativität aus, d. h. sie haben sich immer schon ständigen Anpassungsprozessen unterworfen. Sie erschließen neue Märkte und variieren ihr Produkt- oder Dienstleistungsangebot. Diese Kreativität ist nunmehr ganz besonders gefordert, weil sich der Blickwinkel deutlich erweitert, sozusagen von 45° auf 180°. Manchmal geht es zu wie bei einem Startup: Was oder wen können wir mit unseren Ideen erreichen und welche Potenziale haben wir, um neue Geschäftsfelder zu erschließen?

Bei diesem Aufbruch zu neuen Ufern kann der eine oder andere scheinbar überflüssige Arbeitsplatz hohe Bedeutung erlangen, nämlich dann, wenn das Potenzial der erfolgreichen Evolution in den Personen selbst begründet liegt. Warum soll jemand, der etwas kann, nur das können, was er jetzt gerade macht? Liebe Unternehmer, unterschätzt nicht die Anpassungsfähigkeit Eurer Mitarbeiter. Nehmt sie mit auf Eure Reise in neue Gefilde.

Das Leben mit dem Virus bedeutet im positiven Sinne, an vielen Stellen einen Neuanfang zu wagen.

 

Ihr BPZ-Team

 

Inhaltsverzeichnis

  • Termine Steuern/Sozialversicherung September/Oktober 2020
  • Anspruch auf Kindergeld endet bei Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung
  • Selbst genutztes Eigenheim: Prozesskosten wegen Baumängeln keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Abzug als außergewöhnliche Belastungen für besondere Kosten des eigenen Wohnhauses
  • Keine Doppelberücksichtigung von einmaligem Aufwand
  • Mehrwertsteuerabsenkung: Für ab-schreibbare Wirtschaftsgüter neue Grenze beachten!
  • Versteuerung von Essenszuschüssen in Form von „R.-Restaurantschecks“
  • Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
  • Zum Vorsteuerabzug für Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office
  • Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer
  • Besteuerung des Pflichtteils bei der Erbschaftsteuer
  • Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden
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